Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und NutzungsbedingungenVectorworks Lizenzvertrag für eine Testversion

Indem Sie die in diesem Paket enthaltene Software installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder anderweitig verwenden (die „Software“), bestätigen Sie, dass Sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben, und dass Sie sich zur Einhaltung sämtlicher Bedingungen verpflichten. Sollten Sie den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder sie anderweitig verwenden. In diesem Vertrag werden Sie gelegentlich als „Lizenznehmer“ bezeichnet.

1. Lizenzerteilung und -einschränkungen

1.1 Allgemeine Lizenzerteilung

Vectorworks, Inc. („Vectorworks“) erteilt Ihnen eine beschränkte, einfache Lizenz, nach der Sie die Software ausschließlich zur Evaluierung oder Prüfung der Software oder zur Teilnahme an autorisierten Schulungen verwenden können, vorbehaltlich der Einhaltung der in diesem Lizenzvertrag aufgeführten Bedingungen. Die Software ist Eigentum der Firma Vectorworks und ihrer Lieferanten, und durch die Gesetze der Vereinigten Staaten sowie internationale Gesetze und Übereinkommen geschützt. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen. 

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt:

  • (a) diese Software Dritten zur Verfügung zu stellen, ausgenommen Mitarbeitern des Lizenznehmers, die die Software ausschließlich in der in den oben aufgeführten Lizenzbedingungen angegebenen Weise verwenden dürfen;
  • (b) die Software zu ändern, die Software in ein anderes Programm zu integrieren, oder die Software mit einem anderen Programm zusammenzuführen;
  • (c) die Software Reverse-Engineering-Aktivitäten zu unterziehen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, oder zu versuchen, Software-Komponenten Dritter, die in die Software integriert sind, aus der Software zu extrahieren, es sei denn, dass Sie ausdrücklich gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, diese Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Software-Programm unerlässlich ist und Sie zuvor die notwendigen Informationen zur Herstellung dieser Interoperabilität von Vectorworks angefordert haben, Vectorworks diese Informationen aber nicht zu Verfügung gestellt hat (Vectorworks behält sich vor, angemessene Bedingungen aufzuerlegen und eine angemessene Gebühr vor dem Bereitstellen solcher Informationen zu verlangen).
  • (d) einen Teil der Software (einschließlich einer früheren Version der Software) oder die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilte Lizenz zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu übertragen oder im Rahmen eines Leasingvertrags zu überlassen.
  • (e) die Software für gewerbliche Zwecke oder zur Vermietung einzusetzen.
  • (f) Serviceleistungen, Teilzeitnutzungs- oder Abonnementsdienste, die auf der Software beruhen oder sie anderweitig nutzen, zur Verfügung zu stellen.

 

Handelt es sich bei dem Lizenznehmer nicht um eine natürliche Person, sondern um ein Unternehmen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaft oder andere Organisation, so gilt:

  • (a) Der Lizenznehmer kann seinen Mitarbeitern gestatten, die Software vorbehaltlich der vorstehenden Lizenzbedingungen zu nutzen.
  • (b) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass sämtliche Mitarbeiter die Bedingungen dieses Vertrages befolgen.
  • (c) Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses eines Mitarbeiters beim Lizenznehmer hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass der Mitarbeiter sämtliche Kopien der Software aus seinem Besitz an den Lizenznehmer zurückgibt und die Software von allen seinen Computern deinstalliert

 

2. Laufzeit und Kündigung

Die im Wege dieses Vertrages erteilte Lizenz ist gültig für einen begrenzten Zeitraum (der beim Kauf der Lizenz mitgeteilt wurde), der jedoch 30 Tage ab dem Datum Ihrer Erstinstallation der Software nicht überschreitet. Die Bedingungen dieses Vertrages bleiben in Kraft, solange Sie die Software besitzen. Die auf der Grundlage dieses Vertrags erteilte Lizenz und Ihre Rechte zur Nutzung der Software enden automatisch, wenn Sie gegen eine Bestimmung aus diesem Vertrag verstoßen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Nichtzahlung unserer Rechnungen (falls zutreffend). Im Falle einer solchen Kündigung müssen sämtliche Kopien der Software vernichtet werden oder, nach Ermessen von Vectorworks, unverzüglich an Vectorworks zurückgegeben werden.

3. Eigentum an der Software

Diese Software ist Eigentum von Vectorworks und ihrer Lieferanten und Lizenzgeber. Sie erhalten nur eine Lizenz für diese Software gemäß diesem Vertrag. Dadurch wird kein Titel bezüglich oder Eigentum an dieser Software erworben, und auch keine damit verbundenen Eigentumsrechte. Sie dürfen diese Rechte nicht verletzen, und Sie sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um die Rechte von Vectorworks sowie ihrer Lieferanten und Lizenzgeber zu schützen. Vectorworks darf diese Software jederzeit ersetzen, verändern, verbessern oder erweitern. Die Lizenzgeber von Vectorworks sind ausdrücklich als Drittbegünstigte dieser Lizenz vorgesehen, mit dem Recht, die Bedingungen dieses Vertrages bezüglich der relevanten Bestandteile der Software, die sie an Vectorworks lizenziert haben, gegen Sie durchzusetzen.

Diese Software beinhaltet Technologien der Adobe Systems Incorporated. Adobe und Adobe PDF Library sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Adobe Systems Incorporated in den USA und/oder anderen Ländern.

Diese Software beinhaltet Technologien der Siemens PLM Software. Parasolid® ist eine eingetragene Marke der Siemens PLM Software.

Diese Software beinhaltet Technologien der ComputerWorks GmbH und ComputerWorks AG.

4. Allgemeines

Sofern nicht ausdrücklich in einem wirksam erteilten Auftrag oder einer solchen Bestellung etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen (falls zutreffend) grundsätzlich innerhalb von maximal 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Maryland, USA und dem in dem Bundesstaat maßgeblichen Recht des Staates USA und ist demgemäß auszulegen. Kollisionsnormen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern, finden keine Anwendung. Der Uniform Computer Information Transactions Act (Einheitliches Gesetz über Computergestützte Transaktionen (UCITA) des Bundesstaates Maryland) gilt nicht für diesen Vertrag und seine Geltung wird hiermit von den Parteien ausdrücklich abbedungen. Für jedwede Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich die einzelstaatlichen und Bundesgerichte in Baltimore, Maryland, USA, zuständig. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Vectorworks dar, und tritt an die Stelle aller früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und Vectorworks über den Vertragsgegenstand. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Lizenzvereinbarung in dieser Dokumentation und der Lizenzvereinbarung in der Software, ist die in der Software enthaltene Lizenzvereinbarung maßgeblich. Jede Übersetzung dieser Lizenzvereinbarung erfolgt für den örtlichen Bedarf. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen der englischen und anderssprachigen Versionen ist die englische Version dieser Lizenzvereinbarung maßgeblich.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund nach anwendbarem Recht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die so umformuliert ist, dass sie nach geltendem Recht als im höchstmöglichen Umfang durchsetzbar gilt. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben in Kraft.

5. Garantien und Garantieausschluss in bestimmten Szenarien

5.1 Keine Garantie

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software „wie besehen“, ohne jede Gewähr (weder ausdrücklich noch stillschweigend noch durch die Anwendung des Gesetzes) bereitgestellt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die impliziten Garantien der allgemeinen Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, Konformität mit anwendbaren Vorschriften und Datengenauigkeit (und Vectorworks und ihre Distributoren oder Lieferanten lehnen hiermit solche Zusicherungen und Garantien ab). Vectorworks und ihre Distributoren oder Lieferanten übernehmen keine Garantie dafür, dass die Benutzung der Software fehlerfrei ablaufen wird oder dass die Benutzung der Software den Anforderungen des Lizenznehmers genügt. Sie bestätigen hiermit, dass Sie (a) die erforderlichen Kenntnisse haben, die Eignung der Software für ihre Zwecke zu prüfen und dies tatsächlich geprüft haben; und (b) Sie die Software aufgrund Ihrer eigenen Qualifikation und Ihres Urteilsvermögens ausgewählt haben.

5.2 Haftungsbeschränkung

In keinem Fall wird die Gesamthaftungssumme von Vectorworks und ihren Distributoren oder Lieferanten für alle Ansprüche aus der Software oder damit in Zusammenhang stehende Ansprüche, unabhängig davon, ob diese aus einem Rechtsgeschäft, einer Garantie oder unerlaubter Handlung (einschließlich verschuldensunabhängige Haftung und Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder anderweitig erwachsen, höher sein höher als 100 US-Dollar (100 USD). In keinem Fall werden Vectorworks und ihre Distributoren oder Lieferanten für Folgeschäden, indirekte Schäden, Sonderschäden oder Schäden mit Strafschadensersatz, exemplarische oder zufällige Schäden, Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts oder entgangene Gewinne haften, selbst wenn Vectorworks und ihre Distributoren oder Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Sie allein sind für sämtliche mittels der Software erstellte Arbeitsergebnisse verantwortlich.

6. Befolgung von Gesetzen und Exportvorschriften

Vectorworks unterliegt den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, die die Ausfuhr und Wiederausfuhr sowie den Transfer von Gütern und Technologien US-amerikanischer Herkunft und Ausfuhren aus den USA sowie Geschäftsabschlüsse durch US-Bürger, unabhängig davon, wo diese wohnhaft sind, regeln, einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf die durch das dem US-Finanzministerium unterstehende Office of Foreign Asset Controls (“OFAC“) (Exportkontrollbehörde) umgesetzten US-Export Administration Regulations (EAR, Exportkontrollvorschriften) und US-Wirtschaftssanktionen (gemeinsam als „Exportkontrollen“ bezeichnet). Sie bestätigen, dass Sie die Software weder direkt noch indirekt in andere Länder versenden, übermitteln, ausführen oder wiederausführen werden, und die Software auch nicht in irgendeiner Weise unter Nichtbefolgung anwendbarer Gesetze, Vorschriften oder Abkommen, einschließlich der Exportkontrollen, nutzen werden. Insbesondere, aber nicht abschließend aufgezählt, darf die Software nicht ausgeführt oder wiederausgeführt werden (a) in Länder (oder an Staatsangehörige solcher Länder), die einem US-Embargo unterliegen oder (b) an Personen, die auf der Liste der US-Exportkontrollbehörde für gesondert aufgeführte Personen (Specially Designated Nationals) oder auf der Liste der US-Wirtschaftsministeriums für Personen oder Unternehmen, die vom Handel ausgeschlossen sind (U.S. Department of Commerce Denied Persons List), stehen, ohne zunächst die erforderliche Lizenzgenehmigung einzuholen. Durch die Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie weder selbst Staatsangehöriger eines solchen Landes sind noch sich dauerhaft dort aufhalten oder sonst der Staatsgewalt eines solchen Landes unterliegen.

Hinweise zur Deinstallation

Windows

  1. Öffnen Sie den Ordner "Vectorworks“
    Hinweis: Sollten Sie Vectorworks nicht in dem Standardordner „Programme" installiert haben, durchsuchen Sie zuerst Ihre Festplatte nach "Vectorworks“
  2. Starten Sie das Deinstallationsprogramm „Uninstall Vectorworks“
  3. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm

Macintosh

  1. Öffnen Sie den Ordner "Vectorworks“
    Hinweis: Sollten Sie Vectorworks nicht in dem Standardordner „Programme" installiert haben, durchsuchen Sie zuerst Ihre Festplatte nach "Vectorworks“
  2. Starten Sie das Deinstallationsprogramm „Uninstall Vectorworks“
  3. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm